Bundesratsinitiative muss zügig in Gesetzen münden Hebammenverband begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur Geburtshilfesituation und fordert eine rasche Umsetzung
Pressemitteilung
14.03.2014
Bundesratsinitiative muss zügig in Gesetzen münden Hebammenverband begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur Geburtshilfesituation und fordert eine rasche Umsetzung. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben heute einen Antrag zur Absicherung der Geburtshilfesituation eingebracht, der vom Bundesrat mit großer Mehrheit angenommen wurde. Der Anlass für den Beschluss ist die Lage auf dem Versicherungsmarkt für freiberuflich tätige Hebammen. Schon seit Jahren
geben immer mehr Hebammen insbesondere in der freiberuflichen Geburtshilfe ihre Tätigkeit aufgrund von massiv steigenden Haftpflichtprämien auf. Aktuell haben die freiberuflich tätigen Hebammen ab Juli 2015 keinen Versicherer mehr. Dies bedeutet das faktische Aus für die freiberufliche Hebammenhilfe, insbesondere die Geburtshilfe.
„Wir begrüßen, dass sich der Bundesrat mit der Problematik einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe befasst“, so Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e.V. „Denn schon jetzt gibt es ganze Regionen, in denen Mütter keine Hebamme mehr finden.“ Deshalb fordert Klenk: „Worte alleine reichen nicht! Wir brauchen jetzt eine Lösung, damit die Hebammenhilfe in Deutschland nicht kollabiert. Der Bundesratsbeschluss
muss zügig in Gesetzesinitiativen münden. Die Hebammenverbände müssen an der Entwicklung von Lösungen beteiligt werden.“ Eine Interminsterielle Arbeitsgruppe hat sich seit der vergangenen Legislatur mit möglichen Lösungen befasst. Der Abschlussbericht wird im April erwartet.
Der Beschluss des Bundesrates fordert eine tragfähige Lösung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe. Es soll kurzfristig eine angemessene Vergütung der Tätigkeit freiberuflicher Hebammen in der Geburtshilfe erreicht werden. Die Bundesregierung soll außerdem prüfen, ob die Absicherung des Haftungsrisikos in der Geburtshilfe erreicht werden kann durch eine erweiterte Trägerhaftung oder einen
steuerfinanzierten Haftungsfonds für über fallbezogene Haftungshöchstgrenzen hinausgehende Schäden.
Vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums wurde in der heutigen Sitzung eine kurzfristige Lösung durch den Ausgleich von Kostenerhöhungen für freiberufliche Hebammen durch den GKV-Spitzenberband angesprochen. Der Deutsche Hebammenverband weist darauf hin, dass dies bereits besteht und nur eine Notfallhilfe bedeuten kann, damit ab Juli 2014 mit der erneuten Erhöhung der Haftpflichtprämie um 20 Prozent auf 5.091 Euro Jahresbeitrag nicht noch mehr freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen aufgeben. Zudem geht die bisherige Praxis der Koppelung des Ausgleichs an die Vergütung beispielsweise von Geburten am tatsächlichen Bedarf der Hebammen
vorbei. Damit bekommen lediglich Hebammen, die viele Geburten durchführen, einen
tatsächlichen Ausgleich.
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Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 18.500 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Familienhebammen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.
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