Corona Virus Merkblattsammlung für Hebammen
Handlungsempfehlung Corona V19
Wenn Sie als Hebamme etwas in den Händen haben möchten, wie die Betreuung zwischen Ihnen und den Familien ablaufen könnte, so haben Sie hier eine überarbeitete Vorlage von Frau S. Schnelle (Hebamme aus der Facebookgruppe "Hebammen im deutschsprachigem Raum")
Vorschau in Sie-Form:
Covid 19 Merkblatt
von Frau ________________________________________________________________________
Ich versuche so gut wie möglich die Versorgung der Schwangeren und Wöchnerinnen aufrecht zu erhalten.
Sie können mir helfen, indem:
Wenn Sie bei Ihnen/Ihrem Partner/Ihrer Partnerin/Ihren Kindern Infektionszeichen wahrnehmen, Kontakt zu einer positiv getesteten Person, Besuch/Kontakt von einer Person aus einem der Risikogebiete oder mit unklarem starkem Infekt haben/gehabt haben, dann informieren Sie bitte VORAB darüber. In diesem Fall vereinbaren wir eine individuelle Terminverschiebung und können zwischenzeitlich gerne telefonisch oder auch per Videocall Kontakt halten.
Die volle Version finden Sie im nachfolgenden Download.
Fragen zum Umgang mit Coronavirus (COVID-19 / SARS-CoV-2) im Arbeitsalltag
Auszug:
1. Was passiert, wenn ein nationaler Gesundheitsnotstand ausgerufen wird? Gilt das dann als eine automatische Dienstverpflichtung für alle Hebammen?
Bisher hat nur die WHO den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Das bedeutet, dass die mehr als 190 Mitgliedsländer von der WHO empfohlene Krisenmaßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung untereinander koordinieren. Bei einem nationalen Gesundheitsnotstand kann die Bundesregierung weitere Maßnahmen anordnen. Bei einem solchen wären sodann die konkreten Anordnungen zu beachten. Da hier viele Behörden und andere Akteure im Zusammenspiel zu beachten wären, sind pauschale Aussagen nur schwer möglich. Insgesamt muss hier neben Hilfsmaßnahmen mit Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ISchG, siehe auch Frage 7) gerechnet werden. Wir gehen aber nicht davon aus, dass die Hebammen in einem solchen Zuge alle in den Dienst gerufen werden.
Quelle: DHV, Deutscher Hebammenverband,
RA Dr. jur. A.-K. Hirschmüller Stand 13.03.2020