Am 12. Mai sind im Deutschen Bundestag die Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur langfristigen Sicherung der freiberuflichen Hebammenhilfe erwartungsgemäß abgelehnt worden. In der Debatte waren sich alle Abgeordneten über den Wert und die Bedeutung der Hebammenarbeit einig. Über die eingeleiteten gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz des Berufsstandes der Hebammen bestand dagegen Uneinigkeit. Der DHV bedauert, dass die Debatte über eine langfristige Lösung der Haftpflichtfrage zum Beispiel mithilfe eines Haftungsfonds aktuell nicht weitergeführt wird und möchte einige Behauptungen aus der Diskussion klarstellen.
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